Wie in jedem Jahr stehen auch am Jahreswechsel 2011/2012 einige Änderungen ins Haus – wobei vor allen Dingen die Versicherungswirtschaft in diesem Jahr von enormen Veränderungen betroffen ist. Genannt werden in diesem Zusammenhang stets drei Änderungen, wobei eine dieser Änderungen streng genommen nicht zum Jahreswechsel 2011/2012, sondern erst zum Jahreswechsel 2012/2013 vollständig umgesetzt wird. Die Änderungen sind:
- Absenkung des Garantiezinses bei kapitalgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 auf 1,75% pro Jahr
- Hochstufung des frühesten Rentenbeginns bei staatlich geförderten Rentenprodukten vom 60. auf das 62. Lebensjahr
- Einführung von Unisex Tarifen, bei denen Männer und Frauen versicherungstechnisch gleichgestellt werden (tritt erst zum Jahreswechsel 2012/2013 in Kraft)
Welche Änderung ist 2011/2012 die Wichtigste?
Der wohl wichtigste Punkt für die Anleger ist die Absenkung des so genannten Garantie- oder auch Rechnungszinses in der Lebensversicherung. Bei diesem Wert handelt es sich um den Zins, den eine Versicherung den Besitzern einer kapitalgebundenen Versicherung auf jeden Fall zahlen muss. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Versicherung faktisch pleite und wird abgewickelt. Sämtliche Versicherungsverträge sind jedoch keinesfalls wertlos, sondern werden von Protektor, einer Auffanggesellschaft der Versicherungswirtschaft übernommen. Protektor zahlt dann jedoch lediglich den Garantiezins weiter, da hier keinerlei Gewinne erwirtschaftet werden. Zudem kann Protektor die Kunden auch wieder an andere Gesellschaften abgeben, die den Vertrag dann ganz normal, auch mit Überschüssen weiterführen.
Die Absenkung des Rechnungszinses findet seine Ursache in der Absenkung des allgemeinen Zinsniveaus durch die Europäische Zentralbank. Auch für die Versicherungen wird es immer schwerer, sich vernünftig zu refinanzieren. Zinsen von 2,25% sind daher oftmals nicht zu halten, was die Absenkung auf 1,75% zur logischen Konsequenz macht.
Für wen ist das Heraufsetzen des Rentenalters wichtig?
Das Hochsetzen des frühestmöglichen Rentenalters bei staatlich geförderten Rentenverträgen ist ebenfalls eine logische Konsequenz, denn erstens werden die Menschen immer älter und zweitens ist auch das Beginnalter für die Regelaltersrente in den letzten Jahren nach oben angepasst worden.
Fazit: Wer eine Rentenversicherung mit hohem Rechnungszins von 2,25% und zudem die Möglichkeit der Kapitalentnahme mit dem 60- Lebensjahr haben möchte, der sollte unbedingt die Gunst der Stunde nutzen und noch schnell in 2011 einen Vertrag abschließen. Nur auf diese Weise kann man sich als Kunde noch sämtliche Vorteile der aktuellen Gesetzgebung sichern.
Sicherlich, auch ab dem 01.01.2012 werden noch Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen werden, diese werden jedoch keinesfalls mehr über die Vorteile von heute verfügen. Die Verfügung ab 60. ist jedoch nur für Riester- und Rürupverträge überhaupt interessant, da man reine Privatverträge zu jedem beliebigen Datum enden lassen kann.
(Redaktion)





